Die Darstellung von Kriminalfällen in der Literatur hat eine lange Geschichte. Als Begründer wird gemeinhin Francois de Pitaval, der zum Anfang des 18. Jahrhunderts als Rechtsanwalt in Paris lebte, bezeichnet. Kein Geringerer als Friedrich Schiller hat seine Texte unter dem Titel „Merkwürdige Rechtsfälle als ein Beitrag zur Geschichte der Menschheit“ ins Deutsche übersetzt und veröffentlicht.
Diese Linie wird fortgesetzt, von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775 – 1833). Feuerbach veröffentlichte erstmals in den Jahren 1808 bis 1811 „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ Fälle, die er in seiner Praxis als Juraprofessor an verschiedenen Universitäten sowie als ein leitender Mitarbeiter des Bayerischen Justizministeriums, erfuhr.
Gerade im 19. Jahrhundert waren die wahren Rechtsfälle in der Öffentlichkeit von größtem Interesse. Ein Interesse, das sich bis heute bewahrt hat, die zahlreichen Leser von Gerichtsreportagen von Peggy Parnass oder Gisela Friedrichsen, belegen dies eindrucksvoll – nicht zu vergessen, die Rechtsfälle von Ferdinand von Schirach, die Bestsellerstatus erreichen.
Allerdings sind die historischen Texte leider in Vergessenheit geraten. Denen wollen wir mit unserer Reihe „DAS KRIMINALARCHIV“ zu neuer Popularität verhelfen. Denn an Faszination haben die Texte bis heute nichts verloren, sie stehen dem modernen Kriminalroman an nichts nach und - und das hat sie schon immer so anziehend gemacht – sie sind wahr.
Oder wie Schiller in sein Vorwort zu Pitaval schrieb: „Man findet in demsel-ben eine Auswahl gerichtlicher Fälle, welche sich an Interesse und Handlung, an künstlicher Verwicklung und Mannigfaltigkeit der Gegenstände bis zum Roman erheben und dabei noch den Vorzug der historischen Wahrheit voraushaben.“
Diese Linie wird fortgesetzt, von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775 – 1833). Feuerbach veröffentlichte erstmals in den Jahren 1808 bis 1811 „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ Fälle, die er in seiner Praxis als Juraprofessor an verschiedenen Universitäten sowie als ein leitender Mitarbeiter des Bayerischen Justizministeriums, erfuhr.
Gerade im 19. Jahrhundert waren die wahren Rechtsfälle in der Öffentlichkeit von größtem Interesse. Ein Interesse, das sich bis heute bewahrt hat, die zahlreichen Leser von Gerichtsreportagen von Peggy Parnass oder Gisela Friedrichsen, belegen dies eindrucksvoll – nicht zu vergessen, die Rechtsfälle von Ferdinand von Schirach, die Bestsellerstatus erreichen.
Allerdings sind die historischen Texte leider in Vergessenheit geraten. Denen wollen wir mit unserer Reihe „DAS KRIMINALARCHIV“ zu neuer Popularität verhelfen. Denn an Faszination haben die Texte bis heute nichts verloren, sie stehen dem modernen Kriminalroman an nichts nach und - und das hat sie schon immer so anziehend gemacht – sie sind wahr.
Oder wie Schiller in sein Vorwort zu Pitaval schrieb: „Man findet in demsel-ben eine Auswahl gerichtlicher Fälle, welche sich an Interesse und Handlung, an künstlicher Verwicklung und Mannigfaltigkeit der Gegenstände bis zum Roman erheben und dabei noch den Vorzug der historischen Wahrheit voraushaben.“