Die vorliegende Darstellung der Geschichte des Kammergerichts in der Zeit der zugrunde gehenden Monarchie, der Weimarer Republik und des totalitären NS-Staates beruht auf den Akten des Preußischen und des Reichsjustizministeriums. Sie zeigt, wie das Gericht dem monarchischen und dem republikanischen Rechtsstaat diente, sich dem totalitären NS-Staat bis hin zur Rechtsbeugung unterwarf, aber auch in dieser Zeit Beispiele des persönlichen Mutes einiger Richter zeigte.
Aus dem Geleitwort:
Das Kammergericht ist das älteste Gericht, das heute noch in Deutschland unter seinem angestammten Namen tätig ist. Es wurde erstmalig im Jahr 1468 urkundlich erwähnt. Seine Geschichte und seine berühmten Fälle sind vielfältig dokumentiert worden. Der Kammergerichtsrat Friedrich Holtze hat die Ereignisse bis zum Einzug in das Gebäude in der Elßholzstraße am 18. September 1913 aufgeschrieben. Der ehemalige Senatspräsident Friedrich Scholz führt diese Beschreibung in seinem Werk für die Zeit ab 1945 fort. Die dazwischen liegende Lücke, die die größten Umbrüche in der langen Geschichte des Gerichts enthält, schließt Stephan Weichbrodt mit diesem Buch. Seine Beschreibung ist aber nicht nur für Geschichtsinteressierte, sondern auch für junge und angehende Juristen und Juristinnen gedacht. Gerade die letzten 25 Jahre haben gezeigt, dass auch die jüngste Geschichte um das Kammergericht keinen Bogen gemacht hat. Nach der deutschen Wiedervereinigung ist das Gericht wieder in sein Stammhaus in die Elßholzstraße zurückgekehrt. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich seit dem Oktober 1990 auf das gesamte Gebiet von Berlin. Geschichtslosigkeit können wir nicht gelten lassen. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann verstehen, wer wir sind, wo wir arbeiten und welche Verantwortung wir tragen. Mögen wir uns dessen stets bewusst sein.
Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts
Aus dem Geleitwort:
Das Kammergericht ist das älteste Gericht, das heute noch in Deutschland unter seinem angestammten Namen tätig ist. Es wurde erstmalig im Jahr 1468 urkundlich erwähnt. Seine Geschichte und seine berühmten Fälle sind vielfältig dokumentiert worden. Der Kammergerichtsrat Friedrich Holtze hat die Ereignisse bis zum Einzug in das Gebäude in der Elßholzstraße am 18. September 1913 aufgeschrieben. Der ehemalige Senatspräsident Friedrich Scholz führt diese Beschreibung in seinem Werk für die Zeit ab 1945 fort. Die dazwischen liegende Lücke, die die größten Umbrüche in der langen Geschichte des Gerichts enthält, schließt Stephan Weichbrodt mit diesem Buch. Seine Beschreibung ist aber nicht nur für Geschichtsinteressierte, sondern auch für junge und angehende Juristen und Juristinnen gedacht. Gerade die letzten 25 Jahre haben gezeigt, dass auch die jüngste Geschichte um das Kammergericht keinen Bogen gemacht hat. Nach der deutschen Wiedervereinigung ist das Gericht wieder in sein Stammhaus in die Elßholzstraße zurückgekehrt. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich seit dem Oktober 1990 auf das gesamte Gebiet von Berlin. Geschichtslosigkeit können wir nicht gelten lassen. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann verstehen, wer wir sind, wo wir arbeiten und welche Verantwortung wir tragen. Mögen wir uns dessen stets bewusst sein.
Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts