Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Universität Hamburg (Institut für internationale Angelegenheiten), Veranstaltung: Grundfragen und aktuelle Entwicklungen des Rechts Internationaler Organisationen , 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte(AEMR) in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) im Jahre
1948 hat sich die Staatengemeinschaft feierlich zur Achtung der Menschenrechte
bekannt. Seitdem stellen die Menschenrechte einen erheblichen Bestandteil
der Völkerrechtsordnung dar.
Die Aktivitäten der VN zum Schutz der Menschenrechte ließen über die
Jahrzehnte dabei ein dichtes Geflecht von Regeln und Normen entstehen,
welches nachhaltig dazu beigetragen hat, dass menschenrechtliche Standards
ausnahmslos als Gradmesser für die Legitimität staatlichen Handelns herangezogen
werden.
Aufgrund fehlenden Konsenses hat es die internationale Staatengemeinschaft
auf universeller Ebene dahingegen nicht realisieren können, für die Durchsetzung
der Menscherrechte „Gerichte mit der Befugnis zum Erlass verbindlicher
Urteile“ zu etablieren. Ein allgemein geltendes effektives System zu
Menschenrechtsüberwachung und –durchsetzung mit justizförmigen Mechanismen
konnte so nicht geschaffen werden. Ersatzweise hat sich im Rahmen
der Weltorganisation ein System entwickelt, welches Vertragsüberwachungsorgane
(human right treaty bodies) und so genannte außervertragliche,
chartagestützte, Durchsetzungsorgane mit eher politischem Charakter
geschaffen hat.
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dieses System in seiner Entwicklung nicht
zum Abschluss gekommen, und hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von
Veränderungen, Reformvorschlägen und -bedarf hervorgebracht. Vor dem
Hintergrund eines sich fortwährend verändernden VNMenschenrechtsschutzes
ist das Ziel der vorliegenden Arbeit die neueren
institutionellen Entwicklungen in diesen Bereich zu untersuchen und zu bewerten.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine bewertende Analyse der
Auflösung der Menschenrechtskommssion (MRK) und der Gründung des
neuen VN-Menschenrechtsorgans: der Menschenrechtsrat (MRR) (Kap. C.I).
1948 hat sich die Staatengemeinschaft feierlich zur Achtung der Menschenrechte
bekannt. Seitdem stellen die Menschenrechte einen erheblichen Bestandteil
der Völkerrechtsordnung dar.
Die Aktivitäten der VN zum Schutz der Menschenrechte ließen über die
Jahrzehnte dabei ein dichtes Geflecht von Regeln und Normen entstehen,
welches nachhaltig dazu beigetragen hat, dass menschenrechtliche Standards
ausnahmslos als Gradmesser für die Legitimität staatlichen Handelns herangezogen
werden.
Aufgrund fehlenden Konsenses hat es die internationale Staatengemeinschaft
auf universeller Ebene dahingegen nicht realisieren können, für die Durchsetzung
der Menscherrechte „Gerichte mit der Befugnis zum Erlass verbindlicher
Urteile“ zu etablieren. Ein allgemein geltendes effektives System zu
Menschenrechtsüberwachung und –durchsetzung mit justizförmigen Mechanismen
konnte so nicht geschaffen werden. Ersatzweise hat sich im Rahmen
der Weltorganisation ein System entwickelt, welches Vertragsüberwachungsorgane
(human right treaty bodies) und so genannte außervertragliche,
chartagestützte, Durchsetzungsorgane mit eher politischem Charakter
geschaffen hat.
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dieses System in seiner Entwicklung nicht
zum Abschluss gekommen, und hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von
Veränderungen, Reformvorschlägen und -bedarf hervorgebracht. Vor dem
Hintergrund eines sich fortwährend verändernden VNMenschenrechtsschutzes
ist das Ziel der vorliegenden Arbeit die neueren
institutionellen Entwicklungen in diesen Bereich zu untersuchen und zu bewerten.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine bewertende Analyse der
Auflösung der Menschenrechtskommssion (MRK) und der Gründung des
neuen VN-Menschenrechtsorgans: der Menschenrechtsrat (MRR) (Kap. C.I).