Mit der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedstaaten einschließlich Ungarns zum 1. Mai 2004 schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel in ihrer Geschichte auf. Die Trennlinien, die Europa auch im juristischen Bereich entzweiten, werden damit endgültig überwunden. Allerdings stellt die Erweiterung eine gewaltige Herausforderung für alte und neue EU-Mitglieder dar, denn der Anpassungsbedarf in wirtschaftlicher, sozialer, politischer und nicht zuletzt juristischer Hinsicht ist enorm. Die Schaffung des Gemeineuropäischen Privatrechts, des ius commune (privatum) Europaeum, stellt für die nächsten Jahrzehnte eine der wichtigsten Herausforderungen für das zusammenwachsende Europa dar. Vorbedingung dafür ist auch die gründliche Aufarbeitung und Darstellung der gemeinsamen historischen Wurzeln der Privatrechtsordnungen der Staaten Europas. Die gemeinsame Grundlage des Privatrechts in Europa bildet in erster Linie das römische Recht, welches im Mittelalter und in der Neuzeit in den meisten europäischen Ländern Jahrhunderte lang kontinuierlich angewandt wurde. Auch in der Gegenwart ist das Privatrecht der meisten europäischen Staaten wesentlich vom römischen Recht geprägt. Die heute noch lebendigen römischrechtlichen Traditionen stellen folglich einen festen Bestandteil der europäischen kulturellen Identität dar. In dieser Erkenntnis konzentriert sich der Autor in seinem Werk Wege der Entwicklung des Privatrechts in Europa – Römischrechtliche Grundlagen der Privatrechtsentwicklung in den deutschsprachigen Ländern und ihre Ausstrahlung in Mittel- und Osteuropa auf das Fortwirken des römischen Rechts.
Wege der Entwicklung des Privatrechts in Europa (German Edition)
Sobre
Talvez você seja redirecionado para outro site