Am 1. Dezember 2011 trat das neue "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt", kurz: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland in Kraft und löste damit das bisherige "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" (GPSG) aus dem Jahr 2004 ab. Durch das neue Gesetz wird eine aktuell gültige EG Verordnung 765/2008/EG in deutsches Recht umgesetzt, wobei der Fokus auf Regelungen zur Marktüberwachung im Produktsicherheitsrecht liegt. Das Produktsicherheitsgesetz ist neu strukturiert, schärft die Begrifflichkeiten und bringt manche Neuerung auf diesem Gebiet.
Der vorliegende Überblick über das neue Produktsicherheitsrecht, verdeutlicht den historischen und europäischen Kontext in dem das Gesetz seine Geltung entfaltet und gibt eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen und Neuerungen. Darüberhinaus zeichnen sich schon jetzt Bereiche ab, in denen es in Zukunft Konflikte bei der Anwendung des Gesetze geben könnte. Ein vergleichender Blick auf das Produktsicherheitsrecht der USA hilft, die weiteren Entwicklungsperspektiven für das deutsche und europäische Produktsicherheitsrecht aufzuzeigen.
Der vorliegende Überblick über das neue Produktsicherheitsrecht, verdeutlicht den historischen und europäischen Kontext in dem das Gesetz seine Geltung entfaltet und gibt eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen und Neuerungen. Darüberhinaus zeichnen sich schon jetzt Bereiche ab, in denen es in Zukunft Konflikte bei der Anwendung des Gesetze geben könnte. Ein vergleichender Blick auf das Produktsicherheitsrecht der USA hilft, die weiteren Entwicklungsperspektiven für das deutsche und europäische Produktsicherheitsrecht aufzuzeigen.