Akademische Arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Trotz ihrer relativ kurzen Entwicklungsgeschichte ist die Schulsozialarbeit zu einer wichtigen „Orientierungs- und Strukturierungshilfe für Kinder und Jugendliche in der Schule“ (Stickelmann 2002, S. 806) geworden, die sich nicht nur um Freizeit- und Betreuungsangebote kümmert, sondern durch Maßnahmen, Konzepte und Modelle, die theoretisch reflektiert und praktisch evaluiert werden, den Schülern professionelle Hilfestellungen bieten kann (vgl. Kraimer 2003, S. 19).
Schulsozialarbeit ist gegenüber folgenden Handlungsmaximen der modernen Sozialpädagogik verpflichtet: Lebensweltorientierung, Partizipation und Integration (vgl. Seithe 1999, S. 83f). Lebensweltorientierung wird dadurch verwirklicht, dass Schulsozialarbeit sich im Sinne von § 1 Abs. 4 KJHG konkret mit dem Lebensraum Schule und mit seinem Alltag auseinandersetzt und auf die Bedürfnisse und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen am Lebensort Schule eingeht. Partizipation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Schulsozialarbeit nicht als ein „fürsorgliches Angebot“ oder als ein Konsumangebot für die Schüler verstanden werden darf, sondern dass sie auf eine Aktivierung von Schülern und Lehrkräften sowie Stärkung von Initiative und Selbsthilfekräften zielt. Die Handlungsmaxime Integration wird von der Schulsozialarbeit dann realisiert, wenn Schulsozialarbeiter ihre Arbeit nicht nur allein auf „Problemschüler“ begrenzen, sondern im Sinne präventiver Jugendarbeitsangebote und Klassenbetreuungen für alle Schüler und Schülerinnen als Ansprech- und Kooperationspartner zur Verfügung stehen. Wenn eine solide Vertrauensbasis zwischen den Schulsozialarbeitern und den Schülern aufgebaut worden ist, können sie bei der Integration von auffälligen und ausgegrenzten Schülern zurück in die Gruppe ebenso wie auch bei der Prävention von Ausgrenzung mit mehr Erfolg rechnen (vgl. dazu Seithe 1999, S. 83f).
Schulsozialarbeit ist gegenüber folgenden Handlungsmaximen der modernen Sozialpädagogik verpflichtet: Lebensweltorientierung, Partizipation und Integration (vgl. Seithe 1999, S. 83f). Lebensweltorientierung wird dadurch verwirklicht, dass Schulsozialarbeit sich im Sinne von § 1 Abs. 4 KJHG konkret mit dem Lebensraum Schule und mit seinem Alltag auseinandersetzt und auf die Bedürfnisse und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen am Lebensort Schule eingeht. Partizipation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Schulsozialarbeit nicht als ein „fürsorgliches Angebot“ oder als ein Konsumangebot für die Schüler verstanden werden darf, sondern dass sie auf eine Aktivierung von Schülern und Lehrkräften sowie Stärkung von Initiative und Selbsthilfekräften zielt. Die Handlungsmaxime Integration wird von der Schulsozialarbeit dann realisiert, wenn Schulsozialarbeiter ihre Arbeit nicht nur allein auf „Problemschüler“ begrenzen, sondern im Sinne präventiver Jugendarbeitsangebote und Klassenbetreuungen für alle Schüler und Schülerinnen als Ansprech- und Kooperationspartner zur Verfügung stehen. Wenn eine solide Vertrauensbasis zwischen den Schulsozialarbeitern und den Schülern aufgebaut worden ist, können sie bei der Integration von auffälligen und ausgegrenzten Schülern zurück in die Gruppe ebenso wie auch bei der Prävention von Ausgrenzung mit mehr Erfolg rechnen (vgl. dazu Seithe 1999, S. 83f).