In der universitären Ausbildung stellt das Zivilprozessrecht lediglich ein Nebenfach dar. Insofern ist man als Student leicht versucht, das Gebiet nur sporadisch zu behandeln oder gleich ganz in der Hoffnung zu ignorieren, dass es nicht Gegenstand der Staatsprüfung sein wird. Wer so denkt, verschenkt allerdings Punkte, die man mit relativ wenig Aufwand hätte erhalten können. Denn das Zivilprozessrecht muss nur in den Grundzügen bekannt sein, da es erst im Referendariat im Detail behandelt wird. Es ist also unnötig, bereits an der Universität ein großes Wissen über die Einzelheiten und Meinungsstreitigkeiten in jedem Beriech zu erlangen. Vielmehr reicht ein Überblick aus, anhand dessen man die zivilprozessuale Einkleidung eines Falles auflösen kann und somit den richtigen Einstieg in die Klausur findet. Wer z.B. nicht weiß, wie man die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Gutachten aufbaut, wird sich schwertun, eine ordentliche Klausurlösung abzuliefern. Dabei ist lediglich die Kenntnis des Prüfungsschemas erforderlich, anhand dessen man die Probleme des Falls am richtigen Ort erörtern kann. Selbst wenn aber das Zivilprozessrecht nicht Gegenstand der ersten Staatsprüfung sein sollte, so muss man sich im Referendariat letztlich doch mit der Materie beschäftigen, sodass erste Kenntnisse vor Antritt dieser Ausbildungsphase sicher nicht schaden können.
Zudem ist eine rein prozessuale Klausur in der ersten Staatsprüfung kaum denkbar, sondern Fragen des Prozessrechts dienen oft nur als Einstieg in den Fall oder sind als Zusatzfragen am Ende des materiellen Gutachtens zu beantworten oder im Wege des anwaltlichen Vorgehens zu untersuchen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollen nachfolgend lediglich die Grundzüge des Erkenntnisverfahrens einschließlich der wichtigen Aufbauschemata dargelegt werden. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass man durch große Lehrbücher gerade im Zivilprozessrecht leicht den Überblick verlieren kann und oft nicht weiß, an welcher Stelle das soeben gelesene Problem im Fall zu diskutieren wäre. Zu viele Ausführungen betreffen oft Bereiche, die für eine Klausur an der Universität völlig irrelevant sind. In diesem Buch findet sich deshalb der nötige Tiefgang mit den entsprechenden Einzelheiten nur an den Stellen, die sich auch für eine Klausur im Referendarexamen eignen. Die hier vorgegebenen Aufbauschemata sowie zahlreiche kurze Beispielsfälle, welche sich den einzelnen Problempunkten anschließen, sollen die Einordnung der Probleme in einem praktischen Fall verdeutlichen.
Durch die straffe Darstellung des prüfungsrelevanten Stoffes können die nachfolgenden Ausführungen deshalb vom Anfänger für den Einstieg in die Materie verwendet werden. Nachdem sich das Buch auf das Wesentliche im Zivilprozessrecht konzentriert, konnten in diesen wichtigen Bereichen hinreichend viele Einzelprobleme mit den jeweiligen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen angesprochen werden, um ein solides Grundwissen zu vermitteln. Insofern kann das Buch auch für Examenskandidaten und angehende Referendare zum Wiederholen und Vertiefen nützlich sein.
Zudem ist eine rein prozessuale Klausur in der ersten Staatsprüfung kaum denkbar, sondern Fragen des Prozessrechts dienen oft nur als Einstieg in den Fall oder sind als Zusatzfragen am Ende des materiellen Gutachtens zu beantworten oder im Wege des anwaltlichen Vorgehens zu untersuchen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollen nachfolgend lediglich die Grundzüge des Erkenntnisverfahrens einschließlich der wichtigen Aufbauschemata dargelegt werden. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass man durch große Lehrbücher gerade im Zivilprozessrecht leicht den Überblick verlieren kann und oft nicht weiß, an welcher Stelle das soeben gelesene Problem im Fall zu diskutieren wäre. Zu viele Ausführungen betreffen oft Bereiche, die für eine Klausur an der Universität völlig irrelevant sind. In diesem Buch findet sich deshalb der nötige Tiefgang mit den entsprechenden Einzelheiten nur an den Stellen, die sich auch für eine Klausur im Referendarexamen eignen. Die hier vorgegebenen Aufbauschemata sowie zahlreiche kurze Beispielsfälle, welche sich den einzelnen Problempunkten anschließen, sollen die Einordnung der Probleme in einem praktischen Fall verdeutlichen.
Durch die straffe Darstellung des prüfungsrelevanten Stoffes können die nachfolgenden Ausführungen deshalb vom Anfänger für den Einstieg in die Materie verwendet werden. Nachdem sich das Buch auf das Wesentliche im Zivilprozessrecht konzentriert, konnten in diesen wichtigen Bereichen hinreichend viele Einzelprobleme mit den jeweiligen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen angesprochen werden, um ein solides Grundwissen zu vermitteln. Insofern kann das Buch auch für Examenskandidaten und angehende Referendare zum Wiederholen und Vertiefen nützlich sein.