Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: keine, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Öffentliches WIrtschaftsrecht), Veranstaltung: Energierecht, 46 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Große Branchenriesen teilen sich immer noch mit den existierenden kleinen,
zumeist kommunalen, Versorgern, nebeneinander bestehende Märkte auf.
Schon allein aus diesem Grund ist das Energierecht eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen
Instrumente unserer Tage. Gem. § 54 EnWG nimmt grundsätzlich
die Bundesnetzagentur (BNetzA) neben den Landesregulierungsbehörden
die zugewiesenen Aufgaben, insbesondere die drei großen netzbezogenen
„Säulen der Energieregulierung“ (Netzzugangs-, Entgeltregulierung und Entflechtung),
wahr. Jedoch allein durch einen Netzzugang kann noch kein ausreichender
Wettbewerb entstehen, sondern erst durch die Entgeltregulierung.
Welche Maßstäbe europarechtlich und innerstaatlich gelten, wie die Entgeltbestimmung
und Kontrolle erfolgt, will folgende Arbeit näher bringen.
[...]
zumeist kommunalen, Versorgern, nebeneinander bestehende Märkte auf.
Schon allein aus diesem Grund ist das Energierecht eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen
Instrumente unserer Tage. Gem. § 54 EnWG nimmt grundsätzlich
die Bundesnetzagentur (BNetzA) neben den Landesregulierungsbehörden
die zugewiesenen Aufgaben, insbesondere die drei großen netzbezogenen
„Säulen der Energieregulierung“ (Netzzugangs-, Entgeltregulierung und Entflechtung),
wahr. Jedoch allein durch einen Netzzugang kann noch kein ausreichender
Wettbewerb entstehen, sondern erst durch die Entgeltregulierung.
Welche Maßstäbe europarechtlich und innerstaatlich gelten, wie die Entgeltbestimmung
und Kontrolle erfolgt, will folgende Arbeit näher bringen.
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