Diese Studie zeichnet die Entwicklung der Rechtsberatungshilfe in Deutschland von der Wilhelminischen Zeit bis zur Entstehung des Beratungshilfegesetzes von 1980 nach. Dabei wird untersucht, welche gesellschaftlichen und politischen Hintergründe hinter den Bewegungen zur Rechtsberatungshilfe existierten, welche Bedeutung die Rechtsberatung für sozial und wirtschaftlich Schwache in der jeweiligen Zeit hatte und wie der rechtsuchende Kreis bestimmt wurde. Unter anderem wird auf die Rechtsberatungsorganisationen und ihre Ziele, die Rechtsberater sowie den Umfang der Rechtsuchenden, der Rechtsgebiete und der Rechtshilfeangebote eingegangen.
Die Ende des 19. Jahrhunderts entstandene Rechtsberatungshilfebewegung für Minderbemittelte und Arbeiter wurde in der NS-Zeit zerschlagen und das NS-Beratungshilfewesen neu organisiert. Das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz von 1935 wird in diesem Zusammenhang in Bezug auf seine historische Stellung und Besonderheiten untersucht. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde in der BRD die Rechtsberatungshilfe für sozial und wirtschaftlich schwächere Bürger vernachlässigt. Trotz der Entstehung des Beratungshilfegesetzes von 1980 wurde die vielfältige und pluralistische Rechtsberatungshilfe aus der Zeit vor dem Nationalsozialismus nicht wiederbelebt.
Die Ende des 19. Jahrhunderts entstandene Rechtsberatungshilfebewegung für Minderbemittelte und Arbeiter wurde in der NS-Zeit zerschlagen und das NS-Beratungshilfewesen neu organisiert. Das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz von 1935 wird in diesem Zusammenhang in Bezug auf seine historische Stellung und Besonderheiten untersucht. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde in der BRD die Rechtsberatungshilfe für sozial und wirtschaftlich schwächere Bürger vernachlässigt. Trotz der Entstehung des Beratungshilfegesetzes von 1980 wurde die vielfältige und pluralistische Rechtsberatungshilfe aus der Zeit vor dem Nationalsozialismus nicht wiederbelebt.