Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Art. 17 des Einigungsvertrages von 1990 ist die DDR als Unrechtsstaat klassifiziert worden. Die Schöpfer dieses Staatsvertags haben die DDR als Regime angesehen, wobei jedoch die Vertreter der DDR-Regierung ihr eigenes politisches System nie als Unrechtsregime wahrgenommen haben.
Welche Faktoren genau eine tragende Rolle bei der Klassifizierung der DDR als Unrechtsstaat spielen, wird in dieser Arbeit näher analysiert.
Die Klassifizierung der DDR als Unrechtsstaat im Einigungsvertrag von 1990
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