Dieser juris Lex Band beinhaltet eine spezifische Gesetzestext-Sammlung. Sie bietet alle für die Grundrechte relevanten Normen des Bundesrechts.
Die Sammlung beinhaltet wie alle juris Lex Gesetzesbibliotheks-Ausgaben ein integriertes E-Book.
Selbstverständlich erhalten Sie jede juris Lex Ausgabe auch als reine E-Book-Lösung.
Einfach immer aktuell.
Alle juris Lex Sammlungen bieten Ihnen einen einzigartigen Produkt- und Qualitätsservice:
Den kostenfreien juris Lex Aktualisierungscheck. Er informiert Sie mittels individuellem QR-Code oder durch Eingabe der URL über die Aktualität Ihrer Sammlung. Einfach den QR-Code direkt mit Ihrem Smartphone einscannen.
Mit einer Online-Registrierung erhalten Sie auf Wunsch eine automatische Benachrichtigung bei Erscheinen aktualisierter Gesetzes-Fassungen sowie den kostenfreien Download der aktuellen E-Book-Version Ihrer juris Lex-Sammlung für den Amazon-Kindle-Reader oder die Kindle Lese-App.
Die jeweils aktuelle E-Book-Version stellen wir Ihnen ein Jahr kostenfrei nach Erscheinen Ihrer Sammlung bereit.
Konkreter Inhalt der Sammlung:
- Bundesrecht
- Grundgesetz (GG)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Parteiengesetz (PartG)
- Petitionsausschussgesetz ()
- Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
- Europarecht
- Vertrag über die Europäische Union idF des Vertrags von Lissabon
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ()
- Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ()
- Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
- Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe
- Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe