Keine Menschenrechte ohne Menschenrechtsverteidiger - keine Menschenrechtsverteidiger ohne Menschen-Tugenden.
Die gegenwärtige Leitidee der Humanität ist zweifelsohne die der Menschenrechte. Die Umsetzung dieser Rechte verlangt vieles. Sie ausschließlich als Aufgabe von Recht und Politik zu begreifen reicht nicht aus. Ohne ein als moralische Ressource verfügbares Ethos ist sie nachhaltig nicht möglich. Eine notwendige Komponente dieses Ethos bilden menschenrechtlich relevante Grundhaltungen der Akteure, die als Menschen-Tugenden bezeichnet werden können. Weil diese Dimension in den Menschenrechtsdiskursen kaum in den Blick gerät, stellt die Entwicklung eines Konzeptes von Menschen-Tugenden ein Desiderat dar. In einem derartigen Entwurf gilt es zunächst das Erfordernis dieser Grundhaltungen prinzipiell zu begründen und daraufhin eine Konturierung anhand zentraler Menschen-Tugenden vorzunehmen.
Die gegenwärtige Leitidee der Humanität ist zweifelsohne die der Menschenrechte. Die Umsetzung dieser Rechte verlangt vieles. Sie ausschließlich als Aufgabe von Recht und Politik zu begreifen reicht nicht aus. Ohne ein als moralische Ressource verfügbares Ethos ist sie nachhaltig nicht möglich. Eine notwendige Komponente dieses Ethos bilden menschenrechtlich relevante Grundhaltungen der Akteure, die als Menschen-Tugenden bezeichnet werden können. Weil diese Dimension in den Menschenrechtsdiskursen kaum in den Blick gerät, stellt die Entwicklung eines Konzeptes von Menschen-Tugenden ein Desiderat dar. In einem derartigen Entwurf gilt es zunächst das Erfordernis dieser Grundhaltungen prinzipiell zu begründen und daraufhin eine Konturierung anhand zentraler Menschen-Tugenden vorzunehmen.