Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Kanzlerdemokratie? Die Kanzler von Adenauer bis Merkel und ihre Regierungen, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Kenntnis der Götter- und Geisterwelt wird durch das Orakel erlangt; naturwissenschaftliche Informationen können durch Erfahrung gewonnen werden; die Gesetze des Universums lassen sich durch mathematische Schlüsse beweisen. Doch die Pläne des Gegners sind einzig durch geheime Agenten und nur durch sie zu ermitteln.“
Heute, zwanzig Jahre nach Ende des Kalten Krieges stellt sich die Frage, ob diese Annahme des chinesischen Philosophen Sun Zi aus der Zeit um 500 v. Chr. stimmt. Lassen sich moderne Nachrichtendienste als Regierungsinstrumente identifizieren? Wie verhält es sich mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit in einem demokratisch verfassten Staat, namentlich der Bundesrepublik Deutschland?
Interessant scheint der Gegensatz zwischen zwei Grundsätzen: auf der einen Seite muss nachrichtendienstliche Arbeit geheim bleiben. Nur so können Quellen geschützt, Informationen verwertet und Bedrohungen minimiert werden. Aber gerade nach der Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, die von zwei totalitären Diktaturen geprägt war, ist es fraglich, wie ungezügelt Geheimdienstarbeit walten darf. Wie weit dürfen Grundrechte eingeschränkt werden, um Sicherheit zu erlangen. Zahlt unsere Gesellschaft für die erlangte Sicherheit einen hohen Preis - den Preis der Rechtsstaatlichkeit? Die Feststellung Karl Loewensteins mahnt: „Unkontrollierte Macht aber ist ihrem Wesen nach böse.“
Wem obliegt die Steuerung, d.h. die Auftragserteilung und die Verantwortung für nachrichtendienstliches Handeln in Deutschland? Welche Mechanismen gibt es, ausgreifendes nachrichtendienstliches Handeln zu beschränken, Kontrolle der Bürger zu kontrollieren und zu beschränken? Wird nachrichtendienstliche Effizienz und Handlungsfähigkeit geopfert, um Kontrolle zu ermöglichen?
Dieses Spannungsfeld zwischen erforderlicher Geheimhaltung und nachrichtendienstlicher Effizienz auf der einen sowie notwendiger Machtverschränkung und demokratischer, transparenter und rechtsstaatlicher Kontrolle auf der anderen Seite will diese Arbeit beleuchten.
Diese Arbeit soll die angesprochenen Aspekte nicht normativ betrachten, auch kann sie nur eine Untersuchung auf Grundlage der Verfassung und der Gesetze darlegen. Darüber zu berichten, inwieweit die Realität davon abschweift bleibt jenen vorbehalten, die unmittelbar mit der Materie betraut sind.
Heute, zwanzig Jahre nach Ende des Kalten Krieges stellt sich die Frage, ob diese Annahme des chinesischen Philosophen Sun Zi aus der Zeit um 500 v. Chr. stimmt. Lassen sich moderne Nachrichtendienste als Regierungsinstrumente identifizieren? Wie verhält es sich mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit in einem demokratisch verfassten Staat, namentlich der Bundesrepublik Deutschland?
Interessant scheint der Gegensatz zwischen zwei Grundsätzen: auf der einen Seite muss nachrichtendienstliche Arbeit geheim bleiben. Nur so können Quellen geschützt, Informationen verwertet und Bedrohungen minimiert werden. Aber gerade nach der Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, die von zwei totalitären Diktaturen geprägt war, ist es fraglich, wie ungezügelt Geheimdienstarbeit walten darf. Wie weit dürfen Grundrechte eingeschränkt werden, um Sicherheit zu erlangen. Zahlt unsere Gesellschaft für die erlangte Sicherheit einen hohen Preis - den Preis der Rechtsstaatlichkeit? Die Feststellung Karl Loewensteins mahnt: „Unkontrollierte Macht aber ist ihrem Wesen nach böse.“
Wem obliegt die Steuerung, d.h. die Auftragserteilung und die Verantwortung für nachrichtendienstliches Handeln in Deutschland? Welche Mechanismen gibt es, ausgreifendes nachrichtendienstliches Handeln zu beschränken, Kontrolle der Bürger zu kontrollieren und zu beschränken? Wird nachrichtendienstliche Effizienz und Handlungsfähigkeit geopfert, um Kontrolle zu ermöglichen?
Dieses Spannungsfeld zwischen erforderlicher Geheimhaltung und nachrichtendienstlicher Effizienz auf der einen sowie notwendiger Machtverschränkung und demokratischer, transparenter und rechtsstaatlicher Kontrolle auf der anderen Seite will diese Arbeit beleuchten.
Diese Arbeit soll die angesprochenen Aspekte nicht normativ betrachten, auch kann sie nur eine Untersuchung auf Grundlage der Verfassung und der Gesetze darlegen. Darüber zu berichten, inwieweit die Realität davon abschweift bleibt jenen vorbehalten, die unmittelbar mit der Materie betraut sind.