Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Einführung in die Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) war zu Beginn des Jahres 2002 im vollem Gang. Für Anfang Februar waren die diesbezüglichen mündlichen Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht geplant. Zahlreiche Politiker von der Bundesregierung bis hin zum bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) begrüßten das Verfahren gegen "diese unappetitliche rechtsextreme Partei" (Stoiber).
Doch dann hob das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 die geplanten Verhandlungstermine auf. Der Grund: Eine der von dem Gericht geladenen "Auskunftspersonen" aus den Reihen der NPD war als Verbindungsmann (V-Mann) für den Verfassungsschutz tätig.
Im Laufe der kommenden Monate wurden nach und nach immer mehr V-Leute bekannt, die in der NPD aktiv waren und in den Verbotsanträgen etwa mit Zitaten erwähnt wurden. Im März 2003 scheiterte schließlich deshalb das dritte Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Wegen des Einsatzes der zahlreichen V-Leute verfehlte das Verfahren im Bundesverfassungsgericht die nötige 2/3 - Mehrheit. 4 Richter stimmten dafür, 3 dagegen. Die NPD durfte weiter bestehen. Nicht aus der Überzeugung, diese Partei sei nicht verfassungskonform, resultierte also die Ablehnung des Verfassungsgerichts.
Von den Richtern nicht angesprochen, aber immens wichtig ist hingegen eine grundsätzliche Überlegung: Ist ein Parteiverbotsverfahren sinnvoll und aussichtsreich? Ist es wirklich ein "Zeichen einer wehrhaften Demokratie"? Wäre es besser gewesen, die NPD zu verbieten? Diese Fragen werden in diesem Essay näher erörtert.
Doch dann hob das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 die geplanten Verhandlungstermine auf. Der Grund: Eine der von dem Gericht geladenen "Auskunftspersonen" aus den Reihen der NPD war als Verbindungsmann (V-Mann) für den Verfassungsschutz tätig.
Im Laufe der kommenden Monate wurden nach und nach immer mehr V-Leute bekannt, die in der NPD aktiv waren und in den Verbotsanträgen etwa mit Zitaten erwähnt wurden. Im März 2003 scheiterte schließlich deshalb das dritte Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Wegen des Einsatzes der zahlreichen V-Leute verfehlte das Verfahren im Bundesverfassungsgericht die nötige 2/3 - Mehrheit. 4 Richter stimmten dafür, 3 dagegen. Die NPD durfte weiter bestehen. Nicht aus der Überzeugung, diese Partei sei nicht verfassungskonform, resultierte also die Ablehnung des Verfassungsgerichts.
Von den Richtern nicht angesprochen, aber immens wichtig ist hingegen eine grundsätzliche Überlegung: Ist ein Parteiverbotsverfahren sinnvoll und aussichtsreich? Ist es wirklich ein "Zeichen einer wehrhaften Demokratie"? Wäre es besser gewesen, die NPD zu verbieten? Diese Fragen werden in diesem Essay näher erörtert.