Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Eines der bis heute noch umstrittensten Projekte der damaligen rot-grünen Bundesregierung war die Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2004/113/EG und 2002/73/EG. Insbesondere stellte die Umsetzung der Richtlinien eine terminliche Herausforderung dar. So vergangen zwischen dem ersten Regierungsentwurf und das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.08.2006 mehr als fünf Jahre. Der deutsche Gesetzgeber ließ sich erheblich viel Zeit. Erst nach zwei Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof und der Androhung eines Zwangsgeldverfahrens durch die Europäische Kommission reagierte Deutschland und erschuf ein entsprechendes Bundesgesetzblatt.
Mit dem In-Kraft-Treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erwartete man eine „Klageflut“ und einen Ansturm auf die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit. Bereits im Zuge der Umsetzung wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz heftig kritisiert und auch mit In-Kraft-Treten hörten die Diskussionen über das Antidiskriminierungsrecht nicht auf, im Gegenteil. Durch die doch sehr sture Umsetzung der einzelnen Richtlinien ergeben sich in der Anwendung des Gesetzes viele Unklarheiten.
Diese Arbeit soll den Umgang in der Praxis mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erleichtern und zu dessen Verständnis beitragen. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf die Personalauswahl und Personalentwicklung.
So werden im ersten Teil dieser Arbeit zunächst einmal die Anwendungsbereiche erläutert. Im Anschluss daran finden Sie die Erläuterungen und Definitionen zu den einzelnen Begriffen aus dem § 1 AGG.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird erläutert welche Benachteiligungsarten und Belästigungen in den Schutzbereich des Gesetzes fallen. Weiterhin wird auf die zulässigen und unzulässigen unterschiedlichen Behandlungen eingegangen. Zur plastischen Erläuterung sind Beispiele aus der Praxis mit eingearbeitet.
Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Arbeit, ist die Beweislast und die Haftung. Dies dient zur Erklärung was der Arbeitgeber zu erwarten hat und auf was er in der Beweisführung achten muss.
Am Schluss dieser Arbeit wird aufgezeigt, was bei der Personalauswahl, insbesondere bei der Stellenausschreibung, dem Bewerbungsgespräch und der Ablehnung, zu beachten ist. Zum besseren Verständnis ebenfalls mit Beispielen aus der Praxis hinterlegt.
Mit dem In-Kraft-Treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erwartete man eine „Klageflut“ und einen Ansturm auf die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit. Bereits im Zuge der Umsetzung wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz heftig kritisiert und auch mit In-Kraft-Treten hörten die Diskussionen über das Antidiskriminierungsrecht nicht auf, im Gegenteil. Durch die doch sehr sture Umsetzung der einzelnen Richtlinien ergeben sich in der Anwendung des Gesetzes viele Unklarheiten.
Diese Arbeit soll den Umgang in der Praxis mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erleichtern und zu dessen Verständnis beitragen. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf die Personalauswahl und Personalentwicklung.
So werden im ersten Teil dieser Arbeit zunächst einmal die Anwendungsbereiche erläutert. Im Anschluss daran finden Sie die Erläuterungen und Definitionen zu den einzelnen Begriffen aus dem § 1 AGG.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird erläutert welche Benachteiligungsarten und Belästigungen in den Schutzbereich des Gesetzes fallen. Weiterhin wird auf die zulässigen und unzulässigen unterschiedlichen Behandlungen eingegangen. Zur plastischen Erläuterung sind Beispiele aus der Praxis mit eingearbeitet.
Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Arbeit, ist die Beweislast und die Haftung. Dies dient zur Erklärung was der Arbeitgeber zu erwarten hat und auf was er in der Beweisführung achten muss.
Am Schluss dieser Arbeit wird aufgezeigt, was bei der Personalauswahl, insbesondere bei der Stellenausschreibung, dem Bewerbungsgespräch und der Ablehnung, zu beachten ist. Zum besseren Verständnis ebenfalls mit Beispielen aus der Praxis hinterlegt.