Die Aufsichtsbehörden können im Regulierungsrecht gestaltend in Vertragsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern durch Verwaltungsakt eingreifen, zum Beispiel durch die Festlegung von Netzzugangsentgelten. Durch den Eingriff des Staates in die privaten Rechtsbeziehungen entstehen zahlreiche schwierige Rechtsfragen: Welche Auswirkungen hat es auf das Rechtsverhältnis, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben wird? Kann die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben auch auf zivilrechtliche Vorschriften zurückgreifen oder ist sie nur an das Fachrecht gebunden? Welche Auswirkung hat es auf den zu beschreitenden Rechtsweg, wenn der Vertrag staatlich angeordnet wurde? Diesen und weiteren Fragen geht der Autor am Beispiel des Eisenbahn- und Telekommunikationsrechts nach. Er deckt dabei die Inkonsistenzen in der aktuellen Rechtslage auf und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, die de lege ferenda berücksichtigt werden sollten.
Privatrechtsgestaltende verwaltungsakt im
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