Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber Ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus.
Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können.
Auch im Jahr 2014 strahlt die Fortentwicklung des Rechts in sämtliche Themen des Mietrechts: So konkretisierte der Bundesgerichtshof das Betretungsrecht des Vermieters. In Bezug auf Betriebskostenabrechnungen äußerte er sich zur Umlage von Kosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen. An anderer Stelle formulierte der BGH grundsätzliche Bedenken gegen formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln. Er referierte aber auch über die Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen wie etwa das LG Bonn, das dem Mieter zusprach, bereits vor Ende des Mietverhältnisses die Mietwohnung zurückgeben zu dürfen.
Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2014 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.
Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können.
Auch im Jahr 2014 strahlt die Fortentwicklung des Rechts in sämtliche Themen des Mietrechts: So konkretisierte der Bundesgerichtshof das Betretungsrecht des Vermieters. In Bezug auf Betriebskostenabrechnungen äußerte er sich zur Umlage von Kosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen. An anderer Stelle formulierte der BGH grundsätzliche Bedenken gegen formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln. Er referierte aber auch über die Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen wie etwa das LG Bonn, das dem Mieter zusprach, bereits vor Ende des Mietverhältnisses die Mietwohnung zurückgeben zu dürfen.
Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2014 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.