Die Thematik beginnt in gewisser Weise mit dem "Edikt von Nantes", insoweit das Verhältnis der Protestanten im katholischen Frankreich zu regeln versucht wurde. Die eigentliche Festlegung der Menschenrechte erfolgte dann während der Französischen Revolution . Der bewußte Rückzug auf die Vernunft und ihre Verherrlichung führte zu einer Toleranz bei suspendierter Religion.
Die Besonderheiten des dabei verwandten Vokabulars bewirkten, daß zwischen Meinung und Überzeugung unterschieden wurde, so daß am Ende die Freiheit des Denkens und des Gewissens als für die Toleranz wesentliche Aspekte hatten hervorgehoben werden können.
Der Versuch der Eingrenzung der Menschenrechte auf ein europäisches Konstrukt, das nicht überall Geltung beanspruchen könne, wurde vor allem von China aus vorgenommen. Die Gegenthese besagte jedoch, daß es bei derart entscheidenden Rechten keine historische oder nationale Widerrufbarkeiten geben könne, ohne das ganze System des Schutzes von Individualrechten in Frage zu stellen.
Im Anhang der Untersuchung wird in einem ersten Teil die "Idee Gottes" der Überlegung unterzogen, daß sie die Existenz beinhalten müßte, um nicht in eine Reihung von Göttern erster oder zweiter Klasse zu enden. Die Argumentation wird mit Kants Beispiel der 100 Thaler illustriert, für die in der täglichen Praxis das Haben und Sein einen wesentlichen Unterschied macht.
Der zweite Teil geht in grundsätzlicherer Weise auf das Problem des Glaubens und der Vernunft ein, wobei auf das scholastische Gegensatz- bzw. Ergänzungspaar des "credo ut intelligam" und des "credo via absurdum" verwiesen wird. Mit beiden pointiert sich letztlich das Verhältnis von Glaube und Vernunft sowie dasjenige von Denken und Wirklichkeit.
Die Schlußüberlegung betont den Vorrang des Wegs, den jede Artistik des Intellekts wird beschreiten müssen. An ihrem Ende kann sich eine Theorie von Wahrheit als sinnvoll herauskristallisieren, die sich der gleichen Artistik immer wieder aussetzt, um sich nicht in der Pragmatik vorschneller Resultate zu verirren.
Die Besonderheiten des dabei verwandten Vokabulars bewirkten, daß zwischen Meinung und Überzeugung unterschieden wurde, so daß am Ende die Freiheit des Denkens und des Gewissens als für die Toleranz wesentliche Aspekte hatten hervorgehoben werden können.
Der Versuch der Eingrenzung der Menschenrechte auf ein europäisches Konstrukt, das nicht überall Geltung beanspruchen könne, wurde vor allem von China aus vorgenommen. Die Gegenthese besagte jedoch, daß es bei derart entscheidenden Rechten keine historische oder nationale Widerrufbarkeiten geben könne, ohne das ganze System des Schutzes von Individualrechten in Frage zu stellen.
Im Anhang der Untersuchung wird in einem ersten Teil die "Idee Gottes" der Überlegung unterzogen, daß sie die Existenz beinhalten müßte, um nicht in eine Reihung von Göttern erster oder zweiter Klasse zu enden. Die Argumentation wird mit Kants Beispiel der 100 Thaler illustriert, für die in der täglichen Praxis das Haben und Sein einen wesentlichen Unterschied macht.
Der zweite Teil geht in grundsätzlicherer Weise auf das Problem des Glaubens und der Vernunft ein, wobei auf das scholastische Gegensatz- bzw. Ergänzungspaar des "credo ut intelligam" und des "credo via absurdum" verwiesen wird. Mit beiden pointiert sich letztlich das Verhältnis von Glaube und Vernunft sowie dasjenige von Denken und Wirklichkeit.
Die Schlußüberlegung betont den Vorrang des Wegs, den jede Artistik des Intellekts wird beschreiten müssen. An ihrem Ende kann sich eine Theorie von Wahrheit als sinnvoll herauskristallisieren, die sich der gleichen Artistik immer wieder aussetzt, um sich nicht in der Pragmatik vorschneller Resultate zu verirren.