Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997, das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 und das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Umgangsrecht von Bezugspersonen von 2004 sind mehrere Bestimmungen, die für das Stiefkindverhältnis von einschneidender Bedeutung sind (§§ 1618, 1685 II, 1687 b, 1688 IV BGB)ins BGB eingestellt worden. Da der deutsche Gesetzgeber bestrebt ist, den Kreis der Personen, die Rechte an einem Kind geltend machen können, möglichst überschaubar zu halten, setzen viele der für Stiefkinder in Deutschland geltenden Bestimmungen, im Gegensatz zu den bereits durch die englische Kindschaftsrechtsreform von 1989 eingeführten vergleichbaren Bestimmungen im englischen Recht voraus, dass der Stiefelternteil des Kindes mit dem Elternteil verheiratet ist. In den westlichen Staaten wird jedoch immer häufiger auf die Eingehung einer Ehe verzichtet, vor allem, wenn die Partner bereits eine gescheiterte Ehe hinter sich haben, so dass die Beantwortung der Frage welche Rechte und Pflichten Stiefkinder und Stiefeltern in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deutschem im Vergleich zum englischem Recht haben, nicht gerade von geringer Relevanz ist.
Stiefkinder in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England
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