Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Gleichstellung versteht man oft die faktische Angleichung von Mann und Frau in allen Lebensbereichen. Jedoch grenzt sich der Begriff Gleichstellung gegen den der Gleichberechtigung ab. Die Gleichberechtigung hat die juristische Gleichbehandlung
von Mann und Frau zum Ziel. Die Diskussion um Gleichstellung thematisiert, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt. Dennoch bestätigen neuste Untersuchungen, dass sich selbst nach 96 Internationalen Frauentagen in Deutschland Kontroversen im Arbeitsleben zwischen Mann und Frau ergeben.2 In dieser Arbeit sollen diese unter rechtlichen
Aspekten dargestellt und Lösungsansätze vorgestellt werden.
von Mann und Frau zum Ziel. Die Diskussion um Gleichstellung thematisiert, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt. Dennoch bestätigen neuste Untersuchungen, dass sich selbst nach 96 Internationalen Frauentagen in Deutschland Kontroversen im Arbeitsleben zwischen Mann und Frau ergeben.2 In dieser Arbeit sollen diese unter rechtlichen
Aspekten dargestellt und Lösungsansätze vorgestellt werden.