Beim Urheberrecht handelt es sich um ein wirtschaftlich sehr wichtiges Rechtsgebiet, das durch zahlreiche Änderungen und Umsetzungen von EG-Richtlinien und der Entwicklung neuer Technologien in den letzten Jahren sowohl die Rechtsprechung als auch den Gesetzgeber vor stets neue Herausforderungen gestellt hat.
Insbesondere durch die schnelle Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet, ist das Urheberrecht von herausragender Bedeutung für die Informationsgesellschaft. Beispielsweise bei der Digitalisierung von Fotos und Bildern, beim Herunterladen von Software und Musik sollten Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit stets präsent sein, denn nur dann können Urheberrechtsverletzungen vermieden werden.
Bei der zweiten, überarbeiteten Fassung des eBooks sind neben der Einarbeitung von neuer Rechtsprechung auch die Änderungen des sog. "Zweiten Korbs" und der Durchsetzungs-Richtlinie enthalten.
Zum 1. Januar 2008 ist der "Zweite Korb" in Kraft getreten. Das Urheberrecht soll durch den "Zweiten Korb" weiter an das digitale Zeitalter angepasst werden. Als wesentliche Neuregelungen gilt u.a. der Erhalt der Privatkopie. Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Die Vorschrift ist aber vor dem Hintergrund neu gefasst worden, dass die Nutzung illegaler Tauschbörsen nunmehr von ihr erfasst wird. Dem Urheber soll als gerechter Ausgleich für die Privatkopie eine Pauschalvergütung zustehen.
Des Weiteren wurde durch die Novelle beschlossen, dass künftig auch Verträge über die Verwertung von bislang unbekannten Nutzungsarten geschlossen werden dürfen.
Durch den "Zweiten Korb" wurden Schranken für die Wissenschaft und Forschung eingeführt, die es ihnen ermöglicht, den Anschluss an die neuen Medien zu halten.
Eine weitere Novellierung des Urheberrechts erfolgte durch die Umsetzung der sog. "Durchsetzungs-Richtlinie" (Enforcement-Richtlinie, EG 2004/48), die am 1. September 2008 in Kraft getreten ist.
Insbesondere durch die schnelle Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet, ist das Urheberrecht von herausragender Bedeutung für die Informationsgesellschaft. Beispielsweise bei der Digitalisierung von Fotos und Bildern, beim Herunterladen von Software und Musik sollten Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit stets präsent sein, denn nur dann können Urheberrechtsverletzungen vermieden werden.
Bei der zweiten, überarbeiteten Fassung des eBooks sind neben der Einarbeitung von neuer Rechtsprechung auch die Änderungen des sog. "Zweiten Korbs" und der Durchsetzungs-Richtlinie enthalten.
Zum 1. Januar 2008 ist der "Zweite Korb" in Kraft getreten. Das Urheberrecht soll durch den "Zweiten Korb" weiter an das digitale Zeitalter angepasst werden. Als wesentliche Neuregelungen gilt u.a. der Erhalt der Privatkopie. Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Die Vorschrift ist aber vor dem Hintergrund neu gefasst worden, dass die Nutzung illegaler Tauschbörsen nunmehr von ihr erfasst wird. Dem Urheber soll als gerechter Ausgleich für die Privatkopie eine Pauschalvergütung zustehen.
Des Weiteren wurde durch die Novelle beschlossen, dass künftig auch Verträge über die Verwertung von bislang unbekannten Nutzungsarten geschlossen werden dürfen.
Durch den "Zweiten Korb" wurden Schranken für die Wissenschaft und Forschung eingeführt, die es ihnen ermöglicht, den Anschluss an die neuen Medien zu halten.
Eine weitere Novellierung des Urheberrechts erfolgte durch die Umsetzung der sog. "Durchsetzungs-Richtlinie" (Enforcement-Richtlinie, EG 2004/48), die am 1. September 2008 in Kraft getreten ist.