Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Fachbereich 4, Wirtschaftswissenschaften II), Veranstaltung: Recht II, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Trotz geplatzter eCommerce-Blase und gescheiterter Hoffnungen vieler Internet-Goldgräber
hat das Internet in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft
ausgelöst. Und auch die weltweiten Rechtssysteme haben sich auf das neue Medium
einstellen müssen. War das Internet noch vor einigen Jahren ein quasi rechtsfreier Raum, so
hat sich in den letzten Jahren das Thema Internet in der juristischen Auseinandersetzung
enorm weiterentwickelt.
In der vorliegenden Arbeit soll auseinandergesetzt werden, welche neuen Fragen auftauchen
in Hinsicht auf den urheberrechtlichen Schutz von Werken im Internet und den Schutz
der neu entstandenen Werkarten – insbesondere von Websites. Von prominenten Problemfällen
wie Napster und einer (in zweierlei Hinsicht) klagenden Musikindustrie bis hin zu
weniger spektakulären Fällen – das Internet stellt das Urheberrecht vor völlig neue Fragen.
Dabei ist erstaunlich, dass die herkömmlichen Vorschriften und Rechtsnormen oft sehr gut
auf das neue Medium anwendbar sind. Aber in einigen Bereichen besteht noch Modernisierungsbedarf,
beispielsweise in Fragen des internationalen Urheberrechtsschutzes.
Entsprechend dieser Beobachtung soll die vorliegende Arbeit argumentieren. Im Kapitel
2 „Technische Grundlagen des Internets“ werden zunächst einige grundlegende Begriffe
und Funktionsweisen des Internets beschrieben – das notwendige Vokabular, um die
Besonderheiten des Mediums und seine Auswirkung auf das Urheberrecht verstehen zu
können.
Das Kapitel 3 „Anwendungsgebiete des Urheberrechts im Internet“ betrachtet das Werk
Website und die verschiedenen Perspektiven seines urheberrechtlichen Schutzes. Den
Autoren erschien die inhaltliche Dreiteilung in Gestaltung (3.1), Code (3.2) und Content (3.3)
sinnvoll, da diese unterschiedlichen Teile einer Website ganz verschiedene Fragen urheberrechtlichen
Schutzes aufwerfen. Der Abschnitt 3.1 „Gestaltung“ befasst sich allein mit der
optischen und strukturellen Gestaltung einer Website; also mit der sichtbaren Benutzeroberfläche.
Darauf folgt im Abschnitt 3.2 „Code“ die Betrachtung des Programmiercodes,
dem sozusagen nicht sichtbaren Skelett einer Website. Die Schutzfähigkeit von HTML-Code
und von Code in höheren Programmiersprachen wie JavaScript, PHP usw. wird hier beleuchtet.
Schließlich folgt im Abschnitt 3.3 „Content“ die Auseinandersetzung mit den Inhalten von
Websites und wie sie geschützt sind. [...]
hat das Internet in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft
ausgelöst. Und auch die weltweiten Rechtssysteme haben sich auf das neue Medium
einstellen müssen. War das Internet noch vor einigen Jahren ein quasi rechtsfreier Raum, so
hat sich in den letzten Jahren das Thema Internet in der juristischen Auseinandersetzung
enorm weiterentwickelt.
In der vorliegenden Arbeit soll auseinandergesetzt werden, welche neuen Fragen auftauchen
in Hinsicht auf den urheberrechtlichen Schutz von Werken im Internet und den Schutz
der neu entstandenen Werkarten – insbesondere von Websites. Von prominenten Problemfällen
wie Napster und einer (in zweierlei Hinsicht) klagenden Musikindustrie bis hin zu
weniger spektakulären Fällen – das Internet stellt das Urheberrecht vor völlig neue Fragen.
Dabei ist erstaunlich, dass die herkömmlichen Vorschriften und Rechtsnormen oft sehr gut
auf das neue Medium anwendbar sind. Aber in einigen Bereichen besteht noch Modernisierungsbedarf,
beispielsweise in Fragen des internationalen Urheberrechtsschutzes.
Entsprechend dieser Beobachtung soll die vorliegende Arbeit argumentieren. Im Kapitel
2 „Technische Grundlagen des Internets“ werden zunächst einige grundlegende Begriffe
und Funktionsweisen des Internets beschrieben – das notwendige Vokabular, um die
Besonderheiten des Mediums und seine Auswirkung auf das Urheberrecht verstehen zu
können.
Das Kapitel 3 „Anwendungsgebiete des Urheberrechts im Internet“ betrachtet das Werk
Website und die verschiedenen Perspektiven seines urheberrechtlichen Schutzes. Den
Autoren erschien die inhaltliche Dreiteilung in Gestaltung (3.1), Code (3.2) und Content (3.3)
sinnvoll, da diese unterschiedlichen Teile einer Website ganz verschiedene Fragen urheberrechtlichen
Schutzes aufwerfen. Der Abschnitt 3.1 „Gestaltung“ befasst sich allein mit der
optischen und strukturellen Gestaltung einer Website; also mit der sichtbaren Benutzeroberfläche.
Darauf folgt im Abschnitt 3.2 „Code“ die Betrachtung des Programmiercodes,
dem sozusagen nicht sichtbaren Skelett einer Website. Die Schutzfähigkeit von HTML-Code
und von Code in höheren Programmiersprachen wie JavaScript, PHP usw. wird hier beleuchtet.
Schließlich folgt im Abschnitt 3.3 „Content“ die Auseinandersetzung mit den Inhalten von
Websites und wie sie geschützt sind. [...]