Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: gut, Universität Hamburg, Veranstaltung: Vergaberecht, Sprache: Deutsch, Abstract: RS C 480/06 EuGH- Urteil vom 9 Juni 2009
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft stellt mit ihrer Klage das Gesuch, daß die Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der Tatsache, daß die Landkreise Rotenburg / Wümme, Stade, Soltau-Fallingborstel und Harburg der Stadtreinigung Hamburg direkt einen Auftrag zur Abfallentsorgung erteilt haben, ohne diesen in einem förmlichen Verfahren gemeinschaftsweit auszu-schreiben, gegen die Verpflichtungen aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 verstoßen hat .
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft stellt mit ihrer Klage das Gesuch, daß die Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der Tatsache, daß die Landkreise Rotenburg / Wümme, Stade, Soltau-Fallingborstel und Harburg der Stadtreinigung Hamburg direkt einen Auftrag zur Abfallentsorgung erteilt haben, ohne diesen in einem förmlichen Verfahren gemeinschaftsweit auszu-schreiben, gegen die Verpflichtungen aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 verstoßen hat .