Eike von Repgow erwähnt in seinem Sachsenspiegel, dem ältesten älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters, den Heerschild. Bei ihm erscheint dieser Heerschild institutionellen Charakter zu zu haben, als sei er eine feststehende Einrichtung im Rechtsleben des Mittelalters gewesen.
In diesem wissenschaftlichen Aufsatz, ursprünglich erschienen im Jahr 1862, untersucht der deutsche Historiker diesen Begriff und führt den Begriff „Heerschildordnung“ ein und hat damit den Grundstein für die weiteren Forschungen auf diesem Gebiet gelegt.
Die von Ficker in diesem Werk festgestellte Wirksamkeit und Anwendung des Heerschildes wird heute nicht mehr so absolut gesehen. Ma spricht eher davon, dass die Heerschildordnung nicht ein System zwingender Normen, sondern von Ordnungsvorschriften gewesen sei. Auch wird sein Ansinnen, auch die unteren Schilde als System zu akzeptieren, welches in der Realität des beginnenden 13. Jahrhunderts zu finden war, nicht mehr anerkannt.
Dennoch ist die bietet dieses Werkes dem an der deutschen Geschichte Interessierten weiterhin eine sehr nutzbringende und grundlegende Lektüre.
In diesem wissenschaftlichen Aufsatz, ursprünglich erschienen im Jahr 1862, untersucht der deutsche Historiker diesen Begriff und führt den Begriff „Heerschildordnung“ ein und hat damit den Grundstein für die weiteren Forschungen auf diesem Gebiet gelegt.
Die von Ficker in diesem Werk festgestellte Wirksamkeit und Anwendung des Heerschildes wird heute nicht mehr so absolut gesehen. Ma spricht eher davon, dass die Heerschildordnung nicht ein System zwingender Normen, sondern von Ordnungsvorschriften gewesen sei. Auch wird sein Ansinnen, auch die unteren Schilde als System zu akzeptieren, welches in der Realität des beginnenden 13. Jahrhunderts zu finden war, nicht mehr anerkannt.
Dennoch ist die bietet dieses Werkes dem an der deutschen Geschichte Interessierten weiterhin eine sehr nutzbringende und grundlegende Lektüre.