Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Ausgezeichnet, Universität Wien (Insitut für Rechtsphilosophie, -ethik und -theorie), Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Einbeziehung der Tiere in die Ethik ist unabdingbar, sie lässt sich nicht nur dadurch bewerkstelligen, dass die bisher der Ethik zugrunde liegende Axiologie erweitert wird, sondern es bedarf einer grundsätzlich neuen Betrachtungsweise. Daraus muss sich konsequenterweise eine andere, neu überdachte Eingliederung und Berücksichtigung der Tiere in unser Rechtssystem ergeben.
Hauptbestreben dieser Arbeit wird es sein, diese These zu untermauern und Möglichkeiten zu diskutieren, welche Art der Tierrechtsentwicklung sinnvoll und erstrebenswert sein kann – ob zukünftig nur durch direkte Tierrechte, also durch Einbeziehung der Tiere in den Kreis der Träger subjektiver Rechte, oder auch durch indirekte Tierechte wie Schutzgesetze oder Haftungsgesetze erreicht werden kann.
Der Autor wird dabei die Meinung vertreten, dass sich trotz der daraus resultierenden Probleme, eine langfristige Entwicklung zum „Tier als Rechtssubjekt“ die einzig vernünftige Konsequenz sein kann. Fällt die Entscheidung in die andere Richtung und bleibt so der Grundgedanke des Tieres als Untertan des Menschen, als eine Entität ohne Anspruch auf Grundrechte, wird der Mensch, trotz etwaiger Bestrebungen nach besseren, indirekten Tier – und Naturschutzgesetzen, Gefahr laufen, das generelle Bestreben nach Gerechtigkeit innerhalb der eigenen Spezies Mensch als bloße Farce zu entlarven.
Der Autor vertritt somit die Meinung, dass ein entscheidender, rechtsethischer Fortschritt nicht ohne Berücksichtigung und Einbeziehung anderer Spezies in den universalen Kreis von Grundrechtsträgern erreicht werden kann.
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Hauptbestreben dieser Arbeit wird es sein, diese These zu untermauern und Möglichkeiten zu diskutieren, welche Art der Tierrechtsentwicklung sinnvoll und erstrebenswert sein kann – ob zukünftig nur durch direkte Tierrechte, also durch Einbeziehung der Tiere in den Kreis der Träger subjektiver Rechte, oder auch durch indirekte Tierechte wie Schutzgesetze oder Haftungsgesetze erreicht werden kann.
Der Autor wird dabei die Meinung vertreten, dass sich trotz der daraus resultierenden Probleme, eine langfristige Entwicklung zum „Tier als Rechtssubjekt“ die einzig vernünftige Konsequenz sein kann. Fällt die Entscheidung in die andere Richtung und bleibt so der Grundgedanke des Tieres als Untertan des Menschen, als eine Entität ohne Anspruch auf Grundrechte, wird der Mensch, trotz etwaiger Bestrebungen nach besseren, indirekten Tier – und Naturschutzgesetzen, Gefahr laufen, das generelle Bestreben nach Gerechtigkeit innerhalb der eigenen Spezies Mensch als bloße Farce zu entlarven.
Der Autor vertritt somit die Meinung, dass ein entscheidender, rechtsethischer Fortschritt nicht ohne Berücksichtigung und Einbeziehung anderer Spezies in den universalen Kreis von Grundrechtsträgern erreicht werden kann.
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