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    Wehrhafte Demokratie und Parteienverbot. Das Verbotsverfahren gegen die NPD

    Por Annett Weckebrod

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    Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Verfassungsfragen in politikwissenschaftlicher Perspektive, Sprache: Deutsch, Abstract: Wehrhafte Demokratie und Parteienverbot - Das Verbotsverfahren gegen die NPD


    Kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten werden? Einige Autoren behaupten: Ja, sie kann. Die NPD lege eine aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetztes an den Tag. Nichtsdestotrotz scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, das im Januar beziehungsweise März 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt wurde. Das Bundesverfassungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache. Am 18. März 2003 verkündeten die Richter, das Verfahren gegen die NPD werde aus prozessrechtlichen Gründen eingestellt. Das Verfahren war an der Tatsache gescheitert, dass die NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die höchsten Parteigremien unterwandert war. Mit der Entscheidung, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Das Parteiverbot, welches in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) seine rechtliche Grundlage findet, bildet ein Element der „wehrhaften" oder auch „streitbaren Demokratie" der deutschen Verfassung. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hat eine neue Debatte um dieses Prinzip ausgelöst. Einige Autoren sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot eine Schwächung der „wehrhaften Demokratie". Andere betrachteten im Vorfeld die Entscheidung über ein NPD-Verbot sogar als Entscheidung darüber, ob die „wehrhafte Demokratie" überhaupt noch Gültigkeit besitzt oder längst überholt ist. Dabei gehört zur „wehrhaften Demokratie" weit me
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