Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Universität St. Gallen (Schweizerisches Institut für Aussenwirtschaft), Veranstaltung: VWL-Seminar zu Fragen der WTO, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit diskutiert folgenden WTO-Streitfall zwischen den USA und diversen anderen Staaten in Bezug auf Schutzmassnahmen für Importe gewisser Stahlprodukte: Mitte 2001 wurde die 'U.S. International Trade Commission' (ITC) vom 'U.S. Trade Representative' (USTR) mit einer Studie beauftragt, die zum Ziel hatte, Stahlprodukte der U.S.-Industrie zu identifizieren, welche durch Importe geschädigt werden ('injury'). Das ITC konnte bei 15 Produktgruppen keine Schädigung identifizieren ('negative determination'), während es für acht Produktgruppen eine solche Gefahr feststellte ('affirmative determination') und bei weiteren vier Produktgruppen unschlüssig war ('divided determinations'). Daraufhin erliess der Präsident im Frühling 2002 Schutzmassnahmen (Zollzuschläge in Höhe von bis zu 30%) für die acht Produkte der zweiten Gruppe sowie für zwei der vier Produkte aus der dritten Gruppe. Die Stahlzölle wurden damit begründet, dass man der heimischen Stahlindustrie Zeit zur Produktivitätssteigerung und zur Anpassung an ein verändertes Wettbewerbsumfeld einräumen wollte. Allerdings wurden die NAFTA-Partner Kanada und Mexiko, sowie Israel, Jordanien und einige Entwicklungsländer von diesen Bestimmungen ausgenommen und durften weiterhin ungehindert Stahl in die USA importieren. Die Klägerparteien (Brasilien, China, die Europäische Union, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz) machten geltend, dass diese Schutzmassnahmen gegen das 'Safeguard Agreement' und gegen GATT Art. XIX verstossen. Im Speziellen ging es um vier Streitfragen: Die Definition von 'unvorhergesehener Entwicklung', die Bestimmung von erhöhten Importen, der Kausalzusammenhang zwischen erhöhten Importen und Schädigung der heimischen Industrie sowie das Problem von 'parallelism', d.h. der Ausnahme gewisser Länder von den Zollzuschlägen. Zuerst hat die WTO verschiedene Panels zum gleichen Streit etabliert, weil insgesamt acht verschiedene Länder den Fall vorbrachten. Weil aber alle ähnliche Klagen erhoben, wurde die Angelegenheit gemäss DSU Art. 9.1 in einem einzigen Panel zusammengefasst, der allerdings acht Panel-Reports in sich vereinigte und folglich die Einzelheiten der spezifischen Klagen berücksichtigte. Es gab hingegen eine gemeinsame Titelseite und eine gemeinsame Darstellung des Sachverhalts sowie einen Bericht über gemeinsame Ergebnisse.
Wto-falldiskussion: definitive safeguard
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